Das Poster, gestaltet von Gottfried Pott, zeigt ein schlichtes weißes Schild mit schwarzer Auf-schrift. Darauf zu lesen ist ein Abschnitt aus Artikel 2 des Grundgesetzes:
„Jeder hat das Recht auf Leben“. Dieser Satz ist eine wichtige Kernaussage, auf der Gesetze und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland basieren. Es wäre zu wün-schen, dass ein solches Schild überall im öffentlichen Leben sichtbar sei.
Das Thema heißt: Leben. In einer Zeit, in der die Bioforschung immer rasantere, ungeahntere Fortschritte macht und Gefahr läuft, sich anzumaßen, über Beginn und Ende menschlichen Lebens entscheiden zu wollen, ist es von höchster Brisanz.
Erläuternd dazu bringt die Wandzeitung ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungs-gerichts das sich entwickelnde Leben betreffend und eine Erklärung des Rates der EKD zum Schutz der Würde und des Lebensrechts des Menschen; auch stellt sie eine Arbeitsmappe der action 365 mit dem Titel „Leben?!“ vor. Die daneben stehenden Abbildungen verdeutlichen, worum es im Konkreten geht: Sie zeigen einen Fötus noch lange vor der Geburt und einen Menschen, der am Abend seines Lebens angekommen ist. Sowohl neues Leben, das entsteht, bedarf des besonderen Schutzes als auch das von Menschen, die hilflos und pflegebedürftig geworden sind. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.